AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den Seminaren der IDG Tech Media GmbH („IDG“). Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und IDG.
2. Vertragsschluss
Die Anmeldung ist mit ihrem Eingang bei IDG bindend. Mit Annahme der Anmeldung durch IDG, die in der Regel durch Übersendung der Rechnung erfolgt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Vertragspartner und IDG zustande. Ein Rechtsanspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
Die Anmeldung ist mit ihrem Eingang bei IDG bindend. Mit Annahme der Anmeldung durch IDG, die in der Regel durch Übersendung der Rechnung erfolgt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Vertragspartner und IDG zustande. Ein Rechtsanspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in dem Anmeldeformular von IDG bezeichneten Inhalte der Veranstaltung. Von dem Vertragspartner in die Anmeldung aufgenommene Bedingungen oder Vorbehalte werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von IDG gesondert schriftlich oder per E-Mail angenommen werden.
Gegenstand des Vertrages sind die in dem Anmeldeformular von IDG bezeichneten Inhalte der Veranstaltung. Von dem Vertragspartner in die Anmeldung aufgenommene Bedingungen oder Vorbehalte werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von IDG gesondert schriftlich oder per E-Mail angenommen werden.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug mit Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb 30 Tagen zahlbar. Einzahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von IDG zu leisten. Gehen die Rechnungsbeträge innerhalb vorgenannter Frist nicht oder nicht vollständig auf dem Konto von IDG ein, ist IDG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Beanstandungen der Teilnahmerechnung sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht anerkannt.
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug mit Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb 30 Tagen zahlbar. Einzahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von IDG zu leisten. Gehen die Rechnungsbeträge innerhalb vorgenannter Frist nicht oder nicht vollständig auf dem Konto von IDG ein, ist IDG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Beanstandungen der Teilnahmerechnung sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht anerkannt.
5. Umbuchung / Stornierung
Stornierungen, die spätestens 91 Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei IDG eingehen, befreien den Vertragspartner vollständig von der Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Stornierungen oder Umbuchungen, die weniger als 91, aber mehr als 43 Tage vor Seminarbeginn bei IDG eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierungen oder Umbuchungen, die weniger als 44 Tage vor Seminarbeginn bei IDG eingehen, werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch Rückbestätigung seitens IDG. Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist kostenlos möglich, wenn der Ersatzteilnehmer nach pflichtgemäßer Beurteilung von IDG der Zielgruppe der Veranstaltung angehört.Stornierungen sind nur schriftlich oder per E-Mail gültig und zu richten an:
IDG Tech Media GmbH, Event-Team, Leadership Excellence Program; Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 23–25, 80992 München; E-Mail: events@idgbusiness.de.
Stornierungen, die spätestens 91 Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei IDG eingehen, befreien den Vertragspartner vollständig von der Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Stornierungen oder Umbuchungen, die weniger als 91, aber mehr als 43 Tage vor Seminarbeginn bei IDG eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierungen oder Umbuchungen, die weniger als 44 Tage vor Seminarbeginn bei IDG eingehen, werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch Rückbestätigung seitens IDG. Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist kostenlos möglich, wenn der Ersatzteilnehmer nach pflichtgemäßer Beurteilung von IDG der Zielgruppe der Veranstaltung angehört.Stornierungen sind nur schriftlich oder per E-Mail gültig und zu richten an:
IDG Tech Media GmbH, Event-Team, Leadership Excellence Program; Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 23–25, 80992 München; E-Mail: events@idgbusiness.de.
6. Änderungen des Veranstaltungsprogramms
Wesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigen den Vertragspartner, von der Teilnahme abzusehen und die gesamte Teilnahmegebühr erstattet zu verlangen. Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigten den Vertragspartner nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Als unwesentliche Änderung gilt insbesondere, wenn ein Vortragender durch einen anderen ersetzt wird.
Wesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigen den Vertragspartner, von der Teilnahme abzusehen und die gesamte Teilnahmegebühr erstattet zu verlangen. Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigten den Vertragspartner nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Als unwesentliche Änderung gilt insbesondere, wenn ein Vortragender durch einen anderen ersetzt wird.
7. Absage / Verlegung der Veranstaltung
IDG ist berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verlegen oder zu kürzen, sofern dies auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von IDG liegen und nicht vorhersehbar waren (z.B. Streik, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen oder Drohungen oder sonstige Sicherheitsrisiken). IDG wird den Vertragspartner unverzüglich über das Vorliegen derartiger Umstände informieren. In einem solchen Fall erstattet IDG dem Vertragspartner die bereits geleistete Teilnahmegebühr, sofern und soweit die Leistungen von IDG nicht bereits erbracht wurden. Darüber hinaus gehende Ansprüche, die nicht die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit IDG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.Entsprechendes gilt, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen von IDG, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall von Sponsoren, nicht gesichert ist und dies dem Vertragspartner bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
IDG ist berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verlegen oder zu kürzen, sofern dies auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von IDG liegen und nicht vorhersehbar waren (z.B. Streik, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen oder Drohungen oder sonstige Sicherheitsrisiken). IDG wird den Vertragspartner unverzüglich über das Vorliegen derartiger Umstände informieren. In einem solchen Fall erstattet IDG dem Vertragspartner die bereits geleistete Teilnahmegebühr, sofern und soweit die Leistungen von IDG nicht bereits erbracht wurden. Darüber hinaus gehende Ansprüche, die nicht die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit IDG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.Entsprechendes gilt, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen von IDG, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall von Sponsoren, nicht gesichert ist und dies dem Vertragspartner bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
8. Hausrecht
IDG übt zusammen mit dem jeweiligen Inhaber des Hausrechts am Veranstaltungsort im gesamten Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus. Beide sind gemeinsam oder einzeln berechtigt, den Teilnehmern insofern Weisungen zu erteilen.
IDG übt zusammen mit dem jeweiligen Inhaber des Hausrechts am Veranstaltungsort im gesamten Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus. Beide sind gemeinsam oder einzeln berechtigt, den Teilnehmern insofern Weisungen zu erteilen.
9. Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden üblicherweise Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen werden in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung oder zur Werbung für ähnliche Veranstaltungen von IDG oder deren Kooperationspartner und Sponsoren genutzt. Der Vertragspartner erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, die Teilnehmer hierauf hinzuweisen und nur solche Teilnehmer zu melden, die ebenfalls mit Foto- und/oder Filmaufnahmen und deren Nutzung wie vorstehend beschrieben einverstanden sind.
Im Rahmen der Veranstaltung werden üblicherweise Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen werden in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung oder zur Werbung für ähnliche Veranstaltungen von IDG oder deren Kooperationspartner und Sponsoren genutzt. Der Vertragspartner erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, die Teilnehmer hierauf hinzuweisen und nur solche Teilnehmer zu melden, die ebenfalls mit Foto- und/oder Filmaufnahmen und deren Nutzung wie vorstehend beschrieben einverstanden sind.
10. Haftungsbegrenzung
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von IDG besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet IDG auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haftet IDG auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die IDG bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen darf. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet IDG unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Vorstehende Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von IDG. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in zumutbarer Weise dazu beizutragen, einen möglichen Schaden gering zu halten, und IDG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von IDG besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet IDG auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haftet IDG auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die IDG bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen darf. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet IDG unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Vorstehende Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von IDG. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in zumutbarer Weise dazu beizutragen, einen möglichen Schaden gering zu halten, und IDG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
11. Verjährung
Ansprüche gegen IDG mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen IDG verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IDG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ansprüche gegen IDG mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen IDG verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IDG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte.
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte.
München, Februar 2019